Das deutsche Schulwesen in der Gemeinde Przedecz in der Zeit 1800-1830.
Von Hermann Textor (1895-1967),
veröffentlicht in der Zeitschrift
"Deutsche Blätter in Polen 6" (1929).
Noch vor der zweiten Teilung Polens war die deutsche Einwanderung in Kujawien so stark, daß sie dem in Radziejewo tagenden Sejmik (Landtag), der dieser Einwanderung feindlich gegenüberstand, ernstlich Kopfzerbrechen verursachte. Dies geht deutlich aus folgendem Beschluß des Landtages vom 15. August 1778 hervor:
"Es verbreiten sich im Lande nicht wenig Leute, die den Namen Holländer tragen; sie beanspruchen Rechte für sich auf vierzig Jahre, und dadurch kommen Elemente ins Land, von denen Schaden für die Allgemeinheit entstehen kann: die Herren Abgeordneten werden sich alle Mühe geben, die Stände der Republik dahin zu bringen, daß die Rechte nur auf zwanzig Jahre erteilt werden und daß nach Ablauf derselben Kaufgeld gezahlt werden müsse, so daß auf diese Weise der Zustrom gehemmt und ein Anlaß zum allgemeinen Unglück verhindert werde."
Derartige Beschlüsse haben aber wenig Einfluß auf die Einwanderung ausüben können. Die polnischen Edlen und Gutsbesitzer kehrten sich nicht daran. Selbst der Przedeczer Starost Kretkowski, dessen Vertreter Kielczewski obigen Beschluß mitunterzeichnet hatte, legte schon im Jahre 1779 auf seinen Gütern die Holländerkolonie Psary an. Allerdings erhielten hier die Kolonisten nur neun freie Jahre.
Außer Psary wurden um 1780 in der Umgegend von Przedecz die Kolonien Groß-Neudorf, Neu-Jasieniec und Zgorze gegründet. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren dies ebenfalls Holländersiedlungen. Die Schwabenkolonie Augustopol ist als Wilhelmsthal 1799 zum erstenmal in den Kirchenbüchern von Chodecz genannt. Seinen deutschen Namen führt das Dorf noch amtlich 1810, im Volksmunde aber bis auf den heutigen Tag. Kurz darauf begründeten Schwaben aus Strzelno im Posenschen, die dort in der Zeit von 1779 bis 1785 von Friedrich II. angesiedelt worden waren, die Kolonie Alt-Jasieniec und stärkten gleichzeitig die schon bestehenden Schwabendörfer Wilhelmsthal, Rosenthal und Lilienthal. Alle diese Siedlungen entstanden in den staatlichen Waldgebieten der Przedeczer und Kowaler Starosteien. Przysypka und Łanięta erhielten niederdeutsche Kolonisten.
Überhaupt überwiegt das niederdeutsche Element unter den in Kujawien eingewanderten Kolonisten. Daher läßt es sich erklären, daß heute das Schwabentum in dieser Gegend fast restlos aufgegangen ist. Die meisten in die Chodeczer und Przedeczer Gemeinden eingewanderten Schwaben haben Ortschaften, wie Schönlanke, Labischin, Jarotschin, Nakel, Strzelno als Sprungbrett zu weiteren Zügen nach Osten benützt. Viele kamen aber auch unmittelbar aus ihrer Heimat. Letztere waren hauptsächlich Tuchmacher, die sich in Chodecz und Przedecz selbst niederließen.
Die Niederdeutschen sind wohl in der Hauptsache aus dem Netzegau, aus Westpreußen und wahrscheinlich aus den Grenzgebieten der Kaschubei eingewandert. Daher heißen sie auch jetzt noch allgemein Kaschuben, obwohl sie mit dem slawischen Volksstamm der Kaschuben nichts gemein haben.
Außer den Schwaben und Niederdeutschen sind auch einzelne Elsässer eingewandert. Namen, wie De Philipp, Durier, Commend, Courbiés deuten darauf hin. Auch die heute noch lebende Tradition, daß einzelne Kolonisten aus Jasieniec den 1812 durchziehenden Franzosen als Dolmetscher dienen mußten, spricht dafür. Die Kirchenchronik von Chodecz bestätigt es ebenfalls, wenn sie von elsässischen Tabaksbauern spricht. Busch schreibt in seinen "Beiträgen zur Geschichte und Statistik", daß sogar noch 1867 manche Kolonisten die französische Staatsangehörigkeit hatten.
Welchen Stammes sie auch waren, alle hatten sie bei ihrer Einwanderung ein gemeinsames Bedürfnis: Die Errichtung von Schulen, die gleichzeitig die Kirchen der Heimat ersetzten. Man muß es den Alten zu ihrer Ehre anrechnen, daß sie nicht nur an ihr leibliches Wohl dachten, sondern auch die Not ihrer Seele nicht vergaßen, daß sie die Sehnsucht mit sich brachten, die Sehnsucht nach den heimatlichen Kirchenglocken, nach dem Sonntagsfrieden, nach dem Wort. Freilich konnte das, was sie hier hatten, nicht das ersetzen, was dort geblieben war. Aber es war doch etwas, was in ihnen die Erinnerung weckte, was ihnen Jahre hindurch den Sonntag der Heimat vor die Seele zauberte. Derjenige, der am besten lesen und schreiben konnte, wurde aus ihrer Mitte gewählt, und er mußte ihnen nun jeden Sonntag die Predigt vorlesen und alltags ihre Kinder unterrichten. Jedes Dorf hatte so seinen Schullehrer. In Neudorf wurden bis zur Organisierung der Kirchengemeinde Chodecz im Jahre 1800 sogar Akten ihrer Geburten, Trauungen und Todesfälle geführt. Wanderpfarrer mögen die zerstreuten Kolonien bedient haben. Vielfach wurden aber auch Taufen und Trauungen in der katholischen Kirche vollzogen. In der Hauptsache hatte aber der Dorfschullehrer die seelsorgerischen Pflichten zu erfüllen. Um 1810 sind in Jasieniec Kurbies und Kommand als Schullehrer genannt, in Neudorf Kommand und Martin Schendel. Aus den erhaltenen Schriftstücken dieser Lehrer geht hervor, daß ihre Bildung sehr dürftig war. Viel konnten sie der Jugend sicher nicht bieten, aber ihre Ansprüche waren nicht groß. Die wirtschaftliche Lage der Kolonisten muß auch recht kümmerlich gewesen sein, denn sie waren mit der Gehaltszahlung und der Schüttung auch den anspruchslosesten Lehrern gegenüber sehr oft im Rückstande. 1813 teilt das Amt Przedecz (Katarzyna) in einem Schreiben in deutscher Sprache dem Bürgermeister von Przedecz mit, daß es infolge der überspannten Lasten und großen Abgaben unmöglich ist, die geforderten Schulbeiträge einzutreiben und daß alle diesbezüglichen Verfügungen fruchtlos sind. Dem Verlangen des Bürgermeisters als dem Vorsteher der Schule in der Parafie (Gemeinde) Przedecz soll aber Genüge getan werden, sobald die Einsassen imstande sein werden, Mittel aufzubringen.
Vom Jahre 1817 ab legt der Staat die Hand auf die Schulen der genannten Kolonien. Schon 1808 hatte die "Izba Edukacyjna" (Kammer für Erziehungswesen) in Warschau ein Gesetz über die Eröffnung von elementaren Stadt- und Landschulen erlassen, in dem u.a. heißt: "Kein Dorf und keine Stadt darf ohne Schule bleiben. Ein Dorf, das selbst keine Schule erhalten kann, ist der nächsten Schule anzugliedern. Solcher Zusammenschluß von etwa 200 Bauern soll Schulgemeinde heißen. Alle Bewohner einer Stadt oder eines Dorfes bilden die Schulgemeinde, ohne Rücksicht darauf, welchem Stande sie angehören. Der Schulaufsichtsrat (dozór szkolny) setzt sich zusammen aus dem Gutsbesitzer oder seinem Vertreter, dem Ortspfarrer, dem evangelischen Pastor, wo solcher vorhanden ist, dem Bürgermeister oder Wójt und aus einem oder zwei Bauern. Das Gehalt des Lehrers wird durch Beiträge aufgebracht, die jeder ohne Unterschied des Standes und des Bekenntnisses bezahlen muß. Die Zahler werden in vier Klassen eingeteilt. Zur I. Klasse gehören Bauern, die von 15 bis 30 Morgen besitzen, Müller, Gutsverwalter, Schäfer mit eigener Herde u.a. Zur II. Klasse gehören Bauern, die 1-15 Morgen besitzen, leibeigene Bauern, Bierbrauer, Schnapsbrenner u.a. Zur III. Klasse gehören Krugpächter, Handwerker u.a. Zur IV. Gruppe endlich gehören Köhler, Arbeiter und die Dienerschaft.
- Klasse I. zahlte jährlich 6 złoty
- Klasse II. ” ” 4 ”
- Klasse III. ” ” 2 ” und 15 groszy (1 zł = 30 gr)
- Klasse IV. ” ” 1 ” ” 15 ”
Dies Gesetz ist mit gewissen Ergänzungen und Erweiterungen in der 60. Nummer des Amtsblattes für die Wojewodschaft Masowien 1817 erschienen und gab daher der Behörde Anlaß, sich auch für die deutschen Schulen zu interessieren. Besondere Beamten, die den Namen Schulorganisatoren trugen, wurden aufs Land geschickt und hatten dafür zu sorgen, daß möglichst viel Schulen eröffnet wurden. Selbstverständlich war es diesen Beamten willkommen, wenn sie nun in den deutschen Kolonien schon Schulen vorfanden. Bürger und Bauern, die sich besonders um die Gründung von Schulen bemühten, sollten öffentlich ausgezeichnet werden (durch Publikation ihres Namens von der Kanzel, vor dem Magistrat), da sie sich durch die Förderung der Bildung im Lande die höchsten Bürgerehren (chluba obywatelska) erwarben. Diese Bürgerehren fielen für gewöhnlich nur den Deutschen zu, da sich die Polen vielfach sträubten, Schulen zu errichten (Brdów).
In den Kolonistenschulen wurden Veränderungen vorgenommen. Die Dörfer Groß-Neudorf, Alt-Jasieniec, Neu-Jasieniec, Klein-Neudorf, Lipiny und Przysypka, die bis dahin je eine Schule für sich hatten, wurden zu einer Schulgemeinde vereinigt. Die Lehrer wurden entlassen, und an ihre Stelle kam ein neuer Lehrer, der gewiß gewandter war und eine bessere Vorbildung hatte als seine Vorgänger, der aber in keinerlei Verhältnis zu der Bevölkerung stand. Am 22. Dezember 1817 wurde der Dienstvertrag zwischen dem Schulaufsichtsrat, aus dem Propst von Przedecz Piotrowski und dem Amtsmann von Koelichen aus Katarzyna bestehend, einerseits und dem neuen Lehrer George Ernst Kitzmann andererseits unterzeichnet. Laut dieses Dienstvertrages übernimmt Herr Ernst Kitzmann die Pflichten des Lehrers an der Elementarschule in Groß-Neudorf, um dort die Schuljugend gemäß den Verfügungen der Kammer für das Erziehungswesen in deutscher und polnischer Sprache zu unterweisen. Für gewissenhafte Erfüllung der übernommenen Pflichten erhält Herr Kitzmann folgendes Jahresgehalt: Bargeld złp 350,-; Weizen Korzec 1, Garniec 24; Roggen Korzec 11, Garniec 15; Gerste Korzec 4, Garniec 22; Erbsen Korzec 2, Garniec 1½; Brennholz 24 Fuder. (Dies macht in heutigen Werten etwa 5000-6000 zł aus.) Hierzu wäre noch zu bemerken, daß die Gemeinde das Bargeld und die Schüttung aufzubringen hatte, nur das Holz wurde vom Staate geliefert.
Das Gründungsprotokoll der Elementarschule in Groß-Neudorf lautet in deutscher Übersetzung folgendermaßen:
Geschehen in Groß-Neudorf am 26. Mai 1818.
Der Organisator für Elementarschulen im Kujawischen Kreise kam im Auftrage der Regierung nach Groß-Neudorf, um daselbst eine Elementarschule zu gründen. Hier fand er solche vom Bürgermeister der Stadt Przedecz Herrn Ciekorski bereits im vorigen Jahre eingerichtet vor und überzeugte sich aus den Akten, daß das Organisationswerk bereits dem Kreiskommissarius mit der Vorstellung des Herrn Kitzmann als Lehrer dieser Schule übersandt worden ist. Er schritt darauf in Gegenwart des aus dem Oberpächter der Staatsgüter von Przedecz von Koelichen, dem Schulzen von Groß-Neudorf Martin Fitz, dem Schöffen Christian Zimmer, und dem Landwirt Christoph Hirsekorn, bestehenden Schulaufsichtsrates zur Installierung des genannten Lehrers und übergab ihm am heutigen Tage das Schulhaus, den Garten und die Schulutensilien, und bevollmächtigte ihn, das Gehalt und die Emolumente, wie sie im Etat vorgesehen sind, in Empfang zu nehmen. Ich ermahnte ihn zur peinlichsten Erfüllung der Lehrerpflichten und beauftragte ihn, die monatlichen Berichte über den Schulunterricht in triplo dem Schulaufsichtsrat zu übersenden. Ebenso habe ich den Schulaufsichtsrat und vor allen Dingen Herrn von Koelichen als den Amtmann des Gutes Katarzyna verpflichtet, alljährlich von der Gemeinde die Schulbeiträge einzuziehen und den Lehrer gemäß dem Etat zu besolden und der Regierung laut Nr. 60 des Wojewodschaftsamtblattes die Jahresrechnung vorzustellen, Dieses Protokoll ist vorschriftsmäßig vorgelesen und unterzeichnet worden.
(-) Kitzmann, Lehrer,
(-) Martin Fitz, Schulze,
(+++) Christian Zimmer,
(+++) Christoph Hirsekorn,
(-) Grudzinski, Organisator.
Geschehen in Groß-Neudorf am 26. Mai 1818.
Gemäß den Vorschriften des Amtsblattes Nr. 60 haben die Unterzeichneten nach gemeinsamer Beratung die Pflichten des Schulaufsichtsrates in Groß-Neudorf übernommen und verpflichten sich, dieselben mit der größten Gewissenhaftigkeit zum Wohle des Staates und des Vaterlandes zu erfüllen. Wir bitten aber die Regierung, daß das Schulhaus in Groß-Neudorf, das den Staatsgütern angehört, möglichst bald ausgebessert und in seinen ursprünglichen Stand gesetzt werde. Zweitens wolle die Regierung geruhen, dem Lehrer das Brennholz, das bis jetzt noch nicht bestimmt worden ist, herauszugeben und für alle Zeiten bei diesem Vertrage zu bleiben.
(-) Martin Fitz, Schulze,
(+++) Christian Zimmer,
(+++) Christoph Hirsekorn,
(-) Organisator Grudzinski
Aus dem vom Bürgermeister in Przedecz aufgestellten Etat geht
hervor,
daß die Schulgemeinde Groß-Neudorf folgende Anzahl
von zahlenden Mitgliedern hat: Groß-Neudorf 35,
Klein-Neudorf 5, Lipiny 5, Alt-Jasieniec 23 und Neu-Jasieniec 19,
zusammen 87. Darunter sind besitzende Bauern: in Groß-Neudorf
24, Klein-Neudorf 4, Lipiny 3, Alt-Jasieniec 11, Neu-Jasieniec 4,
zusammen 46. Schulpflichtige Kinder waren vorhanden: in
Groß-Neudorf 62, Klein-Neudorf 14, Lipiny 10, Alt-Jasieniec
24 und Neu-Jasieniec 24, zusammen 134. Das Eingreifen des
Staates in das deutsche Schulwesen sollte nicht von Segen sein.
Die Gemeinde ist mit der Neugestaltung und vor allen Dingen
mit dem Lehrer unzufrieden. Sie weigert sich, ihre Kinder in
die Schule zu schicken, dem Lehrer das Gehalt zu zahlen und die im Etat
vorgesehene Schüttung aufzubringen. Jahrelang dauert
der Streit zwischen Gemeinde und Lehrer. Die erste Beschwerde
des Lehrers Kitzmann ist am 5. Juni 1818 datiert, also wenige Tage nach
seiner Einführung. Er hat eine ausgeschriebene Hand
und im Deutschen und Polnischen eine vornehme Ausdrucksweise, was auf
eine gediegene Bildung für jene Zeit schließen
läßt. Der Wójt droht auf diese
Beschwerde hin den Bauern mit Exekution, doch die Bauern reagieren auch
darauf nicht. Am 29.6.1818 überreicht Kitzmann dem
Amtmann vorschriftsmäßig eine Liste der die Schule
besuchenden Kinder.
Doch sind es von den 134 nur 5 an der Zahl (Zimmer, Ristof,
Ristof, Jakobi, Heyn). Von beiden streitenden Seiten werden
Beschwerden durch den Amtmann von Koelichen an den
Wojewodschaftskommissarius eingereicht. Die der Bauern ist in
deutscher Sprache verfaßt und lautet
folgendermaßen:
Actum Katarzyne, d. 30 Juny 1818.
Es erschien bey unterzeichnetem 1) die Gemeinde Groß-Neudorff, 2) die Gemeinde Klein-Neudorf, 3) die Gemeinde Przysypka, 4) die Gemeinde Narty, 5) die Gemeinde Lipin, 6) die Gemeinde Neu-Jasieniec, 7) die Gemeinde Alt-Jasieniec und gaben folgendes ad Protokollum:
Wir sind bey der Ansetzung des jetzigen Schullehrers Kitzmann so wie bey der organisation der Schule zu Groß-Neudorf verpflichtet worden, nicht allein für die Besoldung und sonstigen renumeration des Schullehrers zu Neudorf gemeinschaftlich die erforderlichen Beyträge aufzubringen, sondern auch unsere Kinder zu benanntem Schullehrer Kitzmann nach Groß-Neudorf zu schicken. Schon seit Anlegung unserer Ortschaft haben wir aus eigenem Antrieb ohne von der hohen Landes Behörde aufgefordert worden zu seyn, beständig für den Unterricht unserer Kinder gesorgt und wir glauben uns in dieser Hinsicht ganz besonders vor allen benachbarten Gemeinden ausgezeichnet zu haben. Es ist uns daher ietzt sehr schmerzlich, daß wir ohne gerechte Veranlassung unsern alten Schullehrer (M. Schendel) mit dem wir vollkommen zu frieden sind entlassen und die Aufsicht auf unsre Kinder einem Menschen anvertrauen sollen zu dem wir in Hinsicht seines bisher geführten Lebens Wandels besonders in Hinsicht seines großen hanges zum Trunk der ihn oft bey uns selbst in einen bewußtlosen Zustand versetzte, durch uns kein Zutrauen und keine Achtung haben können. Es tritt außer diesen Verhältnissen bey uns noch der sehr wichtige Umstand ein daß unsere bisherige Schullehrer die Verpflichtung hatten, alle Sonntage einen förmlichen Gottes Dienst zu halten und unsere Kinder in der Religion zu unterrichten, hiezu ist jedoch der ietzt angestellte Schullehrer Kitzmann weder bereit noch fähig, er verlangt nemlich hiervor nicht nur eine besondere Bezahlung sondern hat auch nicht die zum Halten eines Gottes Dienstes nötigen Eigenschaften wodurch er zur Erbauung der Gemeinde bey tragen könnte. Bey diesen Umständen bitten wir der hohen vor gesetzten Behörde nachstehenden Antrag gehorsamst zu unterbreiten. 1) Wir die Gemeinde Groß-Neudorf werden uns zwar so wie bisher einen eigenen Schullehrer halten indes gedenken wir es ihm zur Pflicht zu machen alle Sonntage Gottesdienst zu halten die Leichen auf den Gottesacker zu begleiten, Danksagungen und Vorbitten nach dem Gottes Dienst vorzutragen u.d.g. Wir werden uns um ein qualifiziertes Subjekt bemühen und selbiges der hohen Behörde zum examen vorschlagen, hoffen aber auch daß der Kitzmann als eine Person zu der wir durchaus kein Zutrauen haben und durch den nur Zank und Unfriede in die Gemeinde kommen mußte sogleich entfernt und uns die praesentation eines anderweitigen subjekt nachgegeben werde. 2) Die Gemeinde Lipin und Klein-Neudorf wünschen sich gleichfalls gemeinschaftlich einen Schullehrer unter gleichen Verpflichtungen wie Groß-Neudorf annehmen zu dürfen und machen sich verbindlich den von ihnen engagierten Schullehrer zum examen zu gestellen und für seinen Unterhalt gehörig Sorge zu tragen. 3) Alt- und Neu-Jasieniec hat bereits ein eigenes Schulhaus zu welchem 4 Morgen Land gehören. Wünschen daher ebenfalls fernerweitig so wie es bisher geschehen ihren eigenen Schullehrer halten zu dürfen und übernehmen wenn ihnen hiezu die nötige Erlaubnis erteilt wird gleiche Verbindlichkeiten wie die Gemeinden sub. 1. und 2. 4) Die Gemeinde Przysypka ist zu Groß-Neudorf die Gemeinden Narty und Kubłowo aber nach Kamienna geschlagen. Przysypka ist eine halbe starke Meile von Neudorf Narty und Kubłowo aber 3/4 Meilen von Kamienna. Der Weg von Przysypka nach Groß-Neudorff ist wie der Weg von Kubłowo und Narty nach Kamienna geht fast gänzlich durch starken Wald. Aus dieser Hinsicht wünschen die drei Gemeinden Przysypka Narty und Kubłowo sich einen eignen Schullehrer in Przysypka so wie es bisher geschehen zu halten und versprechen auch diese Gemeinden nicht nur ein qualifiziertes Subjekt zum examen zu praesentieren sondern auch für dessen Unterhalt zu sorgen. Alle erschienen Gemeinden behalten sich vor Vorschläge wegen den anzusetzenden Lehrern so wie wegen ihrer Besoldung sogleich zu entwerfen und vorzutragen wie ihnen die hohe vorgesetzte Behörde nach Anleitung des vorstehenden Antrages die Annahme und Ansetzung besonderer Schullehrer nachgegeben seyn wird.
Praes. ratif.:
(-)
Martin Fitz, Schulz aus Groß-Neudorf,
(+++) Christian Zimmer und
(+++) Christoph Hirsekorn
beyde Gerichtsmänner
dito Groß-Neudorff,
(-)
Johann Fitz, Schulz aus
(+++) Paul Kelm, Gerichtsmann aus Lipiny
(-)
Peter Nicolay, Schulze aus Klein-Neudorf
(+++) Michael Fercho,
(-)
August Bielert, Schulz,
(+++) Christian Kletke z Jasieńca
starego,
(+++) Peter Lehmann, soltys z Jasieńca
nowego,
(+++) Gottlieb Messal,
(+++) Mateusz Reszke z Prysypki,
(+++) Michael Rot,
(+++) ........... (Unleserlich) z
Nartów,
(+++) Szymon Kalinowicz z Kubłowa.
Continuatem codem.
Nachträglich bitten die erschienenen Gemeinden zu bemerken,
wie
sie in Erfahrung gebracht hatten es habe der ietzige Schullehrer
Kitzmann als er sich um den Schullehrer Posten in
Groß-Neudorff
bemüht ein Attest letztbesagter Gemeinde übergeben
wonach
selbige ihm nicht nur ein gutes Zeugnis gegeben sondern auch ihren
Wunsch an den Tag gelegt habe ihn als Schullehrer zu erhalten.
Da nun ein dergleiches Attest von der Gemeinde Groß-Neudorff
nie
ausgestellt worden, so sei der Kitzmann, im Falle er es bey Nachsuchung
des Schullehrer Postens praesentiert als ein Falsarius zu betrachten
und schon aus dieser Ursache unwürdig den Posten eines
Schullehrers vorzustehen, sie bäten daher die betr. Acten
revidieren zu lassen und hieraus zu entnehmen ob sich der Kitzmann der
Vorzeigung eines solchen attestes schuldig gemacht.
(-)
Martin Fitz, Schulz aus Groß-Neudorf,
(-)
August Bielert, Schultz,
(-)
Johann Fitz, Schultz,
(-)
Peter Nicolay,
(+++)
Peter Lehmann, Schulz aus
Neu-Jasieniec,
(+++)
Mateusz Reszke.
Da sich die Wojewodschaftskommission aus dem Bericht über den Stand der Dorfschulen im zweiten Halbjahr 1819 vom mangelnden Fleiß eines bedeutenden Teils der Lehrerschaft überzeugt hat, beauftragt sie im Schreiben vom 13. Januar lfd. J. Nr. 962 die Schulaufsichtsräte, nicht nur die Lehrer zu beaufsichtigen, sondern sie auch im Falle einer Fahrlässigkeit zur Entlassung vorzuschlagen. Unter Berufung auf obiges Schreiben verpflichtet der Kommissarius hiermit die Schulaufsichtsräte, sofort nach Empfang dieses Schreibens die Lehrer zu warnen und ihnen mitzuteilen, daß wenn sie sich in Zukunft nicht mehr Mühe bei der Unterweisung der Kinder geben werden und wenn sie in den im März einzureichenden Rapporten über den Stand der Schulen mit "nicht genügend fleißig" oder mit "mäßig seine Pflicht erfüllend" bezeichnet werden, unbedingt entlassen werden. Die Regierung sichert jedem Lehrer die regelmäßige Gehaltsauszahlung und das, was für ihn im Etat vorgesehen ist, zu, sie verlangt aber daher, daß der Lehrer sich nicht vermesse, die Besoldung untätig zu erhalten; daher haben die Schulaufsichtsräte das Verhalten der Lehrer zu kontrollieren, ihre Verfehlungen zu tadeln, und im Falle der Gleichgültigkeit dem Kommissarius Bericht zu erstatten. Wenn die Schulaufsichtsräte die Regierung eifrig unterstützen werden, dann wird ihre Absicht in Bälde verwirklicht werden können.
Den 19.2.1820.
(-) Zbigniewski.
Die Regierung führte zwar in ihren Verordnungen eine scharfe Sprache, doch hatte sie nicht die nötige Macht, ihren Willen durchzusetzen. So wenig sie die Bauern zwingen konnte, einem ihnen aufgedrängten Lehrer das Gehalt zu zahlen, ebenso wenig hatte sie die Macht, die Lehrer zur striktester Pflichterfüllung zu veranlassen. Wie wenig Nutzen jene Schulen der Bevölkerung brachten, beweist der Umstand, daß im Jahre 1845 nur 50% der Bewohner von Jasieniec schreibkundig war, und im Jahre 1852 waren in Alt-Jasieniec von 6 Bauern 4 und in Neu-Jasieniec von 12 nur 3 imstande, ihren Namen zu unterzeichnen, also im ersten Dorf waren 33½% Analphabeten und im zweiten 75%. Nur darf hier nicht vergessen werden, daß auf das Lesen weit mehr Gewicht gelegt wurde und daß der Prozentsatz derjenigen, die des Lesens kundig waren, größer war als der Prozentsatz der Schreibkundigen.
Auch die Polonisierungsversuche schienen damals schon mehr und mehr um sich zu greifen. Abgesehen von dem oben erwähnten Fall der Zusammenwerfung polnischer und deutscher Dörfer zu einer Schulgemeinde, mußten in den Schulen besondere Listen derjenigen Kinder geführt werden, die eine besondere Neigung zur polnischen Sprache hatten (skłonność do języka polskiego). Im Jahre 1818 wurden von 30 die Neudorfer Schule besuchenden Kindern 2 mit diesem "Ehrenprädikat" bezeichnet, im Jahre 1819 von 37 nur noch eins. Auf die polnischen Sprachkenntnisse der Lehrer wurde ebenfalls streng geachtet. So wurde der Lehrer Ingber erst endgültig für Groß-Neudorf bestätigt, nachdem sich der Kreiskommissarius von seiner genügenden Beherrschung der polnischen Sprache überzeugt hatte.
Auch Przedecz selbst war ein heiß umstrittenes Feld. Dies alte Starostenstädtchen hatte ähnlich wie das benachbarte Chodecz durch Zuzug deutscher Weber (hauptsächlich Schwaben) in der Zeit von 1810 bis 1820 einen gewaltigen Aufschwung genommen. Sonderbarerweise hatten die hiesigen Deutschen keine eigene Schule, wohl deswegen, weil sie solche bei ihrer Einwanderung schon vorfanden. Der jeweilige Lehrer war verpflichtet, die Kinder auch in der deutschen Sprache zu unterrichten. Als im März 1818 ein gewisser Zaleski von der Wojewodschaftskommission als Lehrer in Przedecz ernannt wurde, erhoben die Deutschen Protest, da Zaleski nicht genügend die deutsche Sprache beherrschte. Am 12. April 1818 richtet Amtmann von Koelichen in Katarzyna an den Bürgermeister von Przedecz folgendes Schreiben:
Am heutigen Tage erschienen bei mir einige Bürger der Stadt Przedecz und erklärten, daß sie sich mit der Anstellung des neuen Lehrers aus dem Grunde niemals einverstanden erklären können, weil in der Stadt Przedecz mehr als die Hälfte der Einwohnerschaft evangelisch ist, deren Kinder zum größten Teil die polnische Sprache nicht verstehen. Außerdem bringt es der Religionsunterricht mit sich, daß der Lehrer genau die deutsche und die polnische Sprache kennen muß. Diese Sprache beherrscht der neue Lehrer überhaupt nicht, oder doch nur sehr mangelhaft. - Als Herr Zaleski gemäß der Aufforderung der Kreiskommission Nr. 2825 sich bei mir zur Installation einfand, erklärte er mir, beide Sprachen genau zu beherrschen. Ich bitte daher ergebenst den Herrn Bürgermeister der Stadt Przedecz, die Herren Regel und Kühn, auch andere bedeutendere Bürger evangelischen Bekenntnisses aus der Stadt Przedecz verhören zu wollen und zu Protokoll nehmen zu lassen, ob sie irgendwelche Einwände gegen Herrn Zaleski haben. Das gefertigte Protokoll bitte ich, sodann mir zu übersenden.
Das Protokoll, welches der Bürgermeister daraufhin aufnehmen ließ, ist leider nicht erhalten, doch geht aus einem weiteren Schreiben des Amtes Katarzyna an die Kreiskommission hervor, daß Zaleski die deutsche Sprache nicht genügend beherrschte. Selbst die Kommission gab später zu, daß ein Lehrer in Przedecz der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein muß. Auf konfessionelle Unterschiede hat man damals offenbar nicht soviel Gewicht gelegt wie auf die Sprachkenntnisse. Es mag vorgekommen sein, daß ein Katholik evangelischen Kindern evangelischen Religionsunterricht erteilt hat. Doch mußte dies in der Muttersprache geschehen.
Allerdings war dieser Zustand für die Dauer auch nicht denkbar. Mit der Gründung der evangelischen Gemeinde in Przedecz im Jahre 1827 und mit der Anstellung des ersten Pfarrers Berkau in diesem Jahre sind dann auch bedeutende Änderungen im deutschen Schulwesen eingetreten. Einen besonders großen Aufschwung aber nahm das Schulwesen der Gemeinde Przedecz in der langjährigen (1832 bis 1848) Amtszeit des Pastors Gottlieb Ehrentraut. Es schien ein Frühling in der Gemeinde aufgehen zu wollen, der ein Wachsen und Blühen mit sich brachte. Die selbstlose Arbeit dieses unermüdlichen, gewissenhaften und energischen Mannes brachte viele Früchte, an denen der Sturm der Jetztzeit leider zu arg rüttelt. Wer weiß, wieviel davon erhalten bleiben ...